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Herzlich Willkommen auf den Seiten des Hauptpersonalrats beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus!

Der Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) ist mehrstufig aufgebaut. Neben der Bildung von örtlichen Personalräten (auch von Gesamtpersonalräten) ist daher die Bildung eines Hauptpersonalrates (HPR) als Stufenvertretung erforderlich. Damit ist auf allen Ebenen eine lückenlose Vertretung der Interessen der Beschäftigten durch gewählte Personalvertretungen gewährleistet.

Als HPR vertreten wir über 30.000 Beschäftigte, die an den vier Universitäten, fünf Kunsthochschulen, fünf Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen), sieben Studienakademien innerhalb der Berufsakademie Sachsen und an fünf Staatsbetrieben sowie im SMWK tätig sind. Die hohe Beschäftigtenzahl führt dazu, dass unser HPR aus 25 Mitgliedern besteht, der gesetzlich vorgesehenen Höchstzahl.

Der HPR kann mit dem SMWK Dienstvereinbarungen (DV) abschließen, die in den nachgeordneten Einrichtungen unmittelbar gelten (z. B. DV Sucht, DV Konfliktlösung) oder als Musterdienstvereinbarungen eine Hilfestellung für die Erarbeitung von Dienstvereinbarungen in den einzelnen Einrichtungen bieten (z. B. DV Mobile Arbeit, DV Betriebliches Eingliederungsmanagement).

Im Rahmen von sogenannten Stufenverfahren ist der HPR an sämtlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren beteiligt, die dem SMWK vorgelegt werden. Das ist immer dann der Fall, wenn der jeweilige Personalrat seine Zustimmung verweigert hat bzw. kein Einvernehmen mit der Dienststelle hergestellt werden konnte. Dies betrifft Maßnahmen, die einzelne Beschäftigte betreffen (z. B. Eingruppierung, Kündigung) und beteiligungsrelevante Maßnahmen, die eine ganze Einrichtung betreffen (z. B. Betriebsruhe).

Darüber hinaus ist der HPR an allen personalvertretungsrechtlich relevanten Maßnahmen und Vorhaben zu beteiligen, die Auswirkungen auf mehrere oder alle Einrichtungen im Geschäftsbereich haben bzw. haben können. Als Beispiele seien hier Strukturveränderungen bei Einrichtungen des SMWK-Geschäftsbereiches und dienststellenübergreifende Maßnahmen genannt.

Der HPR beim SMWK ist in der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (AG HPR) in Sachsen vertreten. Die AG HPR ist grundsätzlich vor Entscheidungen der Staatsregierung anzuhören, wenn diese Regelungen enthalten, die die Beschäftigten mehrerer oder aller Geschäftsbereiche unmittelbar betreffen.

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