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Haupt-Schwerbehinderten­vertretung

Aufgaben der Hauptschwerbehindertenvertretung beim SMWK

Die Hauptschwerbehindertenvertretung ist für alle Angelegenheiten zuständig, die Auswirkungen auf schwer behinderte Menschen im Gesamtressort des SMWK haben. Das Beteiligungsrecht der Hauptschwerbehindertenvertretung betrifft auch Personalentscheidungen zu Schwerbehinderten in Einrichtungen des Geschäftsbereiches, die durch das SMWK getroffen werden. In allen Einrichtungen des SMWK, die keine eigene Schwerbehindertenvertretung haben, nimmt die Hauptschwerbehindertenvertretung die Rechte und Aufgaben einer örtlichen Schwerbehindertenvertretung wahr.

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