Hauptvertrauensperson der Schwerbehinderten
Bernd Schulz
- HSBV_Integrationsvereinbarung (*.pdf, 0,34 MB) Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen an der Berufsakademie Sachsen gemäß § 83 SGB IX
Die Hauptschwerbehindertenvertretung ist für alle Angelegenheiten zuständig, die Auswirkungen auf schwer behinderte Menschen im Gesamtressort des SMWK haben. Das Beteiligungsrecht der Hauptschwerbehindertenvertretung betrifft auch Personalentscheidungen zu Schwerbehinderten in Einrichtungen des Geschäftsbereiches, die durch das SMWK getroffen werden. In allen Einrichtungen des SMWK, die keine eigene Schwerbehindertenvertretung haben, nimmt die Hauptschwerbehindertenvertretung die Rechte und Aufgaben einer örtlichen Schwerbehindertenvertretung wahr.
Bernd Schulz